Inkasso Deutschland
Hier finden Sie Inkassobüros aus dem Großraum Deutschland. Die Profis in diesen Inkasso Instituten können Ihnen helfen Ihre Außenstände schnell und einfach einzufordern.
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Inkasso Info Deutschland:
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Inkassobüros brauchen eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Landes oder Amtsgericht. Diese muss aus der Anschrift des Inkassounternehmens ersichtlich sein. Ein Inkassobüro muss beim Schuldner nicht zwangsläufig als Vertreter des Gläubiger auftreten, es kann auch sein das ein Inkasso Büro in eigener Regie arbeitet wenn es dem Gläubiger die Forderung abgekauft hat.
Als Schuldner sollten Sie daher immer prüfen ob eine gültige Vollmacht oder Abtretungserklärung vom Gläubiger vorliegt. Nur dann darf ein Inkassounternehmen auch Zahlungen verlangen.
Als Schuldner sollten Sie grundsätzlich keine Schriftstücke unterschreiben mit denen Sie die Zahlungsverpflichtung anerkennen. Wenn Ihnen ein Inkassounternehmen ein entsprechendes Schriftstück vorlegt ist die Kunsultation einer Verbraucherberatungsstelle oder eines Anwalts anzuraten.
Gebühren:
Inkasso Unternehmen arbeiten nicht gratis, allerdings kann ein Gläubiger die Inkassogebühren nur unter bestimmten Voraussetzungen auf den Schuldern abwälzen. Dafür muss die offene Rechung ordentlich gemahnt werden bzw. mit dem Schuldner vereinbarte Raten nicht bezahlt worden sein.
Hat der Schuldner dem Gläubiger bereits vor dem Inkassoauftrag mitgeteilt das er die Rechnung nicht bezahlen kann, so darf ein Inkassounternehmen gar nicht erst tätig werden. Logischerweiße dürfen damit auch keine Inkassogebühren beim Schuldner eingehoben werden.
Weiters sollte man als Schuldner bei den Inkassogebühren ein wachsames Auge haben. Es gibt zwar keine verbindliche Gebührenordnung für Inkassounternehmen, allerdings wurde als Richtwert die Rechtsanwaltgebührenordnung festgelegt.
Hierbei ist bei Mahnschreiben mit 5 bis 15 Euro an Gebühren pro Schreiben zu rechnen. Sofern ein Inkassobüro auf eigene Rechnung arbeitet darf es keine Inkassogebühren verlangen. Das ist der Fall wenn es dem Gläubiger die Schuld abgekauft hat.
Im Gegensatz zu einem Greichtsvollzieher darf ein Inkasso Mitarbeiter eine Wohnung auch nicht betreten. Weiters ist die Ausübung von Druck in Form von Nachfragen beim Nachbarn oder fortwährendes Anrufen nicht erlaubt. Sollte dies der Fall sein, so können Sie sich bei Gericht beschweren und in extremen Fällen auch Strafanzeige stellen.
Weniger Firmenpleiten
Die Zahl der Firmeninsolvenzen wird laut der Einschätzung des Kreditversicherers Euler-Hermes auch dieses Jahr weiter sinken. Vorraussichtlich sind 35.000 Firemnpleiten zu erwarten, was um 5 Prozent weniger ist als im Vorjahr. Damit setzt sich der Trend zum Rückgang der Firmenpleiten gegenüber dem Jahr 2003 fort - in diesem Jahr wurden 39.020 Pleiten gemessen. Dieser Trend könnte aber bereits im kommenden Jahr durch dir höhere Mehrwertsteuer und die damit zu erwartende Konjunktureintrübung ins Stocken geraten.


